Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für alle von der Firma DIE LEGION GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

Mit der Beauftragung, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erkennt der jeweilige Auftraggeber an, dass die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuell gültigen Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von DIE LEGION GmbH in den Beförderungsvertrag einbezogen und Bestandteil des Beförderungsvertrages werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung von DIE LEGION GmbH wirksam. Falls die AGB der Kunden (Auftraggeber), des Fahrgastes oder sonstiger Dritter mit den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von DIE LEGION GmbH in Widerspruch stehen sollten, gehen die nachfolgenden Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von DIE LEGION GmbH vor.

 

 

§ 1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Maßgebend sind allein die Angaben in der Bestätigung des Beförderungsauftrages, sollte der Leistungsumfang nicht anderweitig zwischen dem Auftraggeber und DIE LEGION GmbH individuell schriftlich vereinbart worden sein.

 

 

§ 2 Buchung / Vertragsschluss

Die Anfrage (im weiteren auch Buchung oder Beauftragung genannt) der vertraglichen Leistung des Kunden (im weiteren auch Auftraggeber genannt) kann schriftlich, mündlich, per Email, per Telefon oder auf sonstigem Weg erfolgen. Die Anfrage führt zu einem unverbindlichen Angebot, welches per Mail bestätigt werden muss und zum Abschluss eines Beförderungsvertrages führt. Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie insbesondere Abholort, Datum, Uhrzeit, Fahrziel, Anzahl der Personen, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. DIE LEGION GmbH ist nicht verpflichtet die vom Auftraggeber übermittelten Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen.

 

DIE LEGION GmbH prüft nach Eingang der Anfrage, ob eine Beförderung zum gewünschten Fahrziel am angefragten Datum/Uhrzeit möglich ist. Ein Anspruch auf die Beförderung besteht durch die Anfrage nicht.

Bei möglicher Beförderung bestätigt DIE LEGION GmbH den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen. Eine schriftliche (per Email) Buchungsbestätigung erfolgt, sofern sie 3 Tage vor dem gewünschten Beförderungsantritt bei DIE LEGION GmbH eingegangen ist. Bei Buchung von < 3 Tagen vor dem gewünschten Beförderungsantritt gilt die telefonische Bestätigung als verbindlich.

 

Der Beförderungsvertrag zwischen Auftraggeber und DIE LEGION GmbH kommt durch die mündliche oder schriftliche Buchungsbestätigung zustande.

Mit der Buchungsbestätigung wird mindestens der vereinbarte Beförderungspreis, das Fahrziel, Datum und Zeitpunkt der Beförderung (Abholort und -zeit) mitgeteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollten Abweichungen der Daten vorkommen, muss sich der Auftraggeber unverzüglich mit DIE LEGION GmbH in Verbindung setzen.

 

Umbuchungen (Änderung von Datum / Zeit, Abholort bzw. Fahrziel) sind als Rücktritt/Stornierung (siehe §3) mit anschließender Neubuchung zu behandeln und bedürfen der erneuten schriftlichen Buchungsbestätigung.

Grundlage des Beförderungsvertrages ist die schriftliche Buchungsbestätigung und die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB). Der Kunde erkennt diese uneingeschränkt an.

 

Reservierungsfristen: Bitte buchen Sie so früh wie möglich; DIE LEGION GmbH empfiehlt zwei Wochen im Voraus.

Bei der Berechnung der Fahrgastzahl werden alle Kinder und Kleinkinder, unabhängig von ihrem Alter, mitgezählt. Sie sind daher bei der Buchung in der Gesamtpassagierzahl mit anzugeben. DIE LEGION GmbH übernimmt bei falschen bzw. unvollständigen Angaben keine Haftung.

 

Ab einem Umsatzvolumen von 2.000,00 € wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % der im Voranschlag festgestellten Kosten fällig.

 

 

§ 3 Rücktritt/Stornierung

Beiden Vertragsparteien steht, ohne Angabe von Gründen, ein uneingeschränktes Widerrufs-/Rücktrittsrecht zu, wobei der Auftraggeber bis zu 4 Tage vor der vereinbarten Beförderung, kostenlos vom Beförderungsvertrag zurücktreten kann (ausgenommen Eventshuttle).

 

Danach fallen für den Auftraggeber folgende Stornogebühren an:

– Bis 3 Tage vor der vereinbarten Beförderung 25 % des Beförderungspreises

– Bis 1 Tag vor der vereinbarten Beförderung 50 % des Beförderungspreises

– Bis zu vier Stunden vor der vereinbarten Beförderung 75 % des Beförderungspreises

– Bei weniger als vier Stunden vor der vereinbarten Beförderung oder sollte die vereinbarte Beförderung vor Ort (Abholort / -zeit) nicht wahrgenommen werden, hat DIE LEGION GmbH Anspruch auf 100 % des vereinbarten Beförderungspreises.

 

Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten DIE LEGION GmbH nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Maßgeblich bei Stornierungen, Umbuchungen und nachträglichen Änderungen ist das Datum des Eingangs bei DIE LEGION GmbH.

 

 

§ 4 Beförderungspreis

Der Beförderungspreis richtet sich nach der jeweils zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste oder nach dem von DIE LEGION GmbH erstellten individuellen Angebot. Der geltende Beförderungspreis ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen und ist bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Beförderungstermin auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto ohne Abzug zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Kontoeingang an.

 

Bei kurzfristigen Buchungen (ab 5 Tage vor Beförderungsantritt) ist der Beförderungspreis beim Fahrer bei Fahrtantritt für die einfache Fahrt bzw. Hin- und Rückfahrt bar zu entrichten.

Beförderung auf Rechnung erfolgt nur für Geschäfts- und Stammkunden. Rechnungen sind nach Eingang fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist DIE LEGION GmbH berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat 1% Zinsen zu berechnen.

Der jeweilige Beförderungspreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Beförderungspreis schließt einen Koffer und ein Handgepäck pro Person (s. auch § 5) ein.

 

Bei Auslandsfahrten kommen evtl. noch Mautgebühren hinzu, die separat berechnet werden. Dies gilt ebenso für evtl. Fähr-, Brücken- oder Tunnelgebühren (In- und Ausland).

 

Des Weiteren kommt bei einer Überschreitung von 500 km am Tag ein Aufpreis von 0,20€ je Kilometer hinzu. Der abrechenbare Betrag entspricht immer mindestens 75% des gebuchten Stundenpakets. Über die gebuchten Stunden hinaus werden stets die tatsächlich beanspruchten vollen Stunden abgerechnet.

 

 

§ 5 Gepäck / Tiere

Der Beförderungsvertrag beinhaltet die Beförderung eines handelsüblichen Koffers, sowie einem Handgepäck pro Fahrgast. Übergepäck, sperriges Reise- oder Sportgepäck, z. B. Ski, Fahrräder etc., gefährdende Stoffe oder das Mitführen von Tieren bedürfen der besonderen Vereinbarung und müssen DIE LEGION GmbH mindestens 2 Tage vor Beförderungsantritt mitgeteilt werden. Bei der Buchung nicht angegebenes Gepäck, Güter und Tiere können nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung eines Mehrpreises befördert werden und der Fahrer ist berechtigt, die Übernahme des Transportes abzulehnen.  Tiere (Hunde und Katzen) werden nur nach vorheriger Anmeldung und nur in verkehrssicheren Transportboxen oder ähnlich geeigneten Behältnissen (z. B. Transporttasche) befördert.

 

Wir bitten Fahrgäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, uns bei Buchung darauf hinzuweisen. Gepäck von Fahrgästen wird nur in den entsprechenden Stauräumen des Fahrzeugs befördert. Auf wertvolle Gegenstände achtet der Fahrgast selbst.

 

 

§ 6 Kinder

Sollen auch Kinder befördert werden, so ist dies unbedingt bereits bei der Buchung anzugeben (Anzahl, Alter und ggf. Körpergröße). Nur so kann DIE LEGION GmbH sicherstellen, dass die Kinder entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (STVO/PbefG) befördert werden können. Sollte eine diesbezügliche Angabe der Kinder durch den Auftraggeber versäumt worden sein, so kann der Fahrer die Beförderung verweigern. Die Fahrstrecke für die Anfahrt ist vom Auftraggeber zu entrichten.

 

 

§ 7 Verunreinigung / Beschädigung des Fahrzeugs

Für eine über das übliche Maß hinausgehende oder mutwillige Verunreinigung des Fahrzeuges (z.B. Erbrechen, Tiertransport) durch die Fahrgäste wird eine Reinigungsgebühr von bis zu 500 Euro erhoben. Weitergehende Ansprüche behält sich DIE LEGION GmbH vor. Bei Beschädigung des Fahrzeuges trägt der Verursacher die tatsächlichen Kosten, die durch unsere Vertragswerkstatt ermittelt werden.

 

 

§ 8 Beförderung

Bei der Buchung ist der gewünschte Abholtermin (Datum, Uhrzeit, sowie genaue Adresse) anzugeben, an welchem die Beförderung gewünscht wird. Anhand dieser Angaben wird DIE LEGION GmbH mit dem Auftraggeber eine genaue Abfahrtszeit und ein Abfahrtsort vereinbaren. Datum, Uhrzeit und Ort des Beförderungsantritts (Abfahrt) wird in der Buchungsbestätigung schriftlich bzw. mündlich festgehalten (siehe auch § 2 Buchung).

 

Ankunftszeiten am Fahrziel werden von DIE LEGION GmbH nicht gewährleistet. Die Ankunftszeit am Fahrziel richtet sich nach der vereinbarten Abholzeit plus der tatsächlichen Fahrzeit. Bei Festlegung der Abfahrtszeiten sind daher neben der veranschlagten Fahrzeit, auch Transfer- und Pufferzeiten einzuplanen und der Antritt der Beförderung vom Auftraggeber entsprechend zu buchen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass der Fahrgast mindestens 10 Minuten vor der vereinbarten Zeit am Abfahrtort reisebereit und telefonisch erreichbar ist. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten (Datum / Uhrzeit) und am vereinbarten Ort. Bei Nichterscheinen des Fahrgastes am vereinbarten Abholort zur vereinbarten Zeit entfällt der Anspruch auf Beförderung. Sollte spätestens nach Ablauf einer 10-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Auftraggeber zustande gekommen sein, tritt der Fahrer die Fahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung von DIE LEGION GmbH gilt dann als erbracht und der volle Beförderungspreis wird zur Zahlung fällig. Bei Nichtinanspruchnahme der Beförderung ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Beförderungspreises ausgeschlossen. Längere vom Auftraggeber gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.

 

Für die Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen ist seitens des Auftraggebers möglichst dafür Sorge zu tragen, dass für das Ein- und Aussteigen dieser Fahrgäste neben unserem Fahrer noch eine betreuende Hilfsperson zur Verfügung steht.

 

DIE LEGION GmbH behält sich das Recht vor, den Transport jeglicher Person abzulehnen, die unter dem Einfluss von übermäßigem Alkohol oder Drogen zu stehen scheint bzw. die sich so verhält, dass der Fahrer, das Fahrzeug oder die anderen Passagiere dadurch gefährdet scheinen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung des Beförderungspreises. Es ist den Fahrgästen untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen. Der beauftragte Fahrer kann uneingeschränkt u. jederzeit entscheiden eine Personen- oder Güterbeförderung abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs, anderer Personen, Fahrzeugzustand oder Terminplans gefährdet ist. Der komplette Beförderungspreis ist vom Auftraggeber unabhängig davon zu bezahlen.

 

 

§ 9 Haftung

Falls DIE LEGION GmbH nicht am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen ist, hat der Fahrgast sich mit DIE LEGION GmbH unter einer der angegebenen Telefonnummer in Verbindung zu setzen. Erst nach der Rücksprache, und falls die Verspätung heilbar ist, nach einer weiteren angemessenen Wartezeit (von ca. 30 Minuten), ist der Fahrgast berechtigt, die Beförderung durch DIE LEGION GmbH abzulehnen.

 

Für die Folgen von Verspätungen, die auf Tatsachen beruhen, die DIE LEGION GmbH nicht zu vertreten hat, ist eine Haftung ausgeschlossen. Hierunter fallen vor allem Verspätungen infolge von Staus, neu eingerichtete Baustellen, Straßensperrungen, Einhaltung polizeilicher Anordnungen, Todesfälle und Verkehrsunfälle, Vandalismus und Terrorismus, andere, die Passagier-Sicherheit beeinträchtigende Umstände, hoher Verkehrsdichte, Verkehrsbehinderungen, Unfälle, Kfz-Pannen, andere unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt (wie z. B. schlechte Witterungsbedingungen: Unwetter, Schneeeinbruch, Blitzeis, Nebel u. ä.) , die vor oder während der beauftragten Beförderung eintreten und Verzögerungen, die der Auftraggeber, der Fahrgast oder Dritte zu verantworten haben. Falls der Auftraggeber oder der Fahrgast von solchen Ereignissen Kenntnis erlangt, hat er DIE LEGION GmbH hierüber zu informieren und zu versuchen, einen früheren Abholtermin zu vereinbaren.  Verkehrsbehinderungen, die Umfahrungen mit Mehraufwand an Zeit und Wegstrecke erforderlich machen, sind durch den Auftraggeber zu erstatten.

 

Eine Haftung von DIE LEGION GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und/oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber oder Fahrgast regelmäßig vertrauen darf und/oder die für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sogenannte Kardinalpflicht). Soweit DIE LEGION GmbH dem Grunde nach haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden (Wert der Beförderungsleistung) begrenzt.

Nach §23 Personenbeförderungsgesetz haftet DIE LEGION GmbH für Sachschäden bis max. 1.000,- €, sofern dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter von DIE LEGION GmbH verursacht wurde.

 

Haftungsbeschränkungen dieses § 9 gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter von DIE LEGION GmbH sowie bei gesetzlich vorgesehener verschuldensunabhängiger Haftung oder bei übernommenen Garantien.

Für unser Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden allgemeinen Versicherungsbestimmungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.

 

Der Auftraggeber und der Fahrgast sind verpflichtet, etwaige Beanstandungen schriftlich bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Beförderung DIE LEGION GmbH anzuzeigen.

 

 

§ 10 Übernachtung

Bei Übernachtung des Fahrers fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 150 an.

Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstigen Großveranstaltungen in der jeweiligen Region.

 

Hier wird dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt (Richtwert Hotelkette „Motel One“).

 

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge. An diese Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen.

 

 

§ 12 Gerichtsstand / geltendes Recht

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von DIE LEGION GmbH zuständige Gericht, wobei DIE LEGION GmbH berechtigt ist den Auftraggeber nach Wahl auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DIE LEGION GmbH und seinem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie auf der Buchungsbestätigung schriftlich vereinbart worden sind. Der Geltung anders lautender oder zusätzlicher Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird ausdrücklich widersprochen.

 

Stand: Januar 2022